Unsere Brandschutzdienstleistungen für Ihre Sicherheit
Unsere Brandschutzdienstleistungen für Ihre Sicherheit
Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer sind besonders geschulte Mitarbeiter, die durch Unterweisungen und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut gemacht werden (vgl. Pkt. 7.3 ASR 2.2 + DGUV 205-023, §10 Abs. 2 ArbSchG).
Die Ausbildung beinhaltet eine Vielzahl brandschutztechnischer Themen und schließt in jedem Fall mit einer Feuerlöschübung am Brandsimulator unter Benutzung von Übungsfeuerlöschern ab.
Gegenüber der Unterweisung im Brandschutz sind in Ihrem Unternehmen nicht alle Beschäftigte, sondern mindestens 5% der Belegschaft die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. bis zu 100 % möglich als Brandschutzhelfer/in auszubilden.
Themen der theoretischen Ausbildung zum Brandschutzhelfer/in:
Grundzüge des Brandschutzes
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Praktische Übung!
Die Unterweisung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in und ist alle 2-5 Jahre zu wiederholen und ist in jedem Fall zu dokumentieren. Bevor ein Mitarbeitender im Unternehmen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in tätig werden kann, ist dieser schriftlich durch den Unternehmer zu bestellen.
Für Ihre Unterlagen bekommen Sie selbstverständlich ein Zertifikat, um diese bei den Behörden vorweisen zu können.
Evakuierungshelfer
Der Evakuierungshelfer ist eine vom Unternehmen oder Betreiber benannte Person, die die Evakuierung eines Objekts unterstützt.
Die Aufgaben des Evakuierungshelfers ergeben sich aus dem jeweiligen Evakuierungskonzept (Bestandteil der Brandschutzordnung Teil C).
Die Funktion des Evakuierungshelfers ist parallel zum Brandschutzhelfer zu sehen.
Themen der Theoretischen Ausbildung für den Evakuierungshelfer sind:
Aufgaben eines Evakuierungshelfers
Gefahren für das Unternehmens und mögliche Schadensereignisse
Verantwortungsbereich räumlich und personell
Ablauf einer Alarmierung sowie Alarmierungssignale
Flucht- und Rettungswege
Lage der Sammelstellen
Meldewesen und Verantwortlichkeiten
Verhalten bei Schwierigkeiten in der Räumung
Eigenschutz
Die Unterweisung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in und ist alle 2-5 Jahre zu wiederholen und ist in jedem Fall zu dokumentieren. Bevor ein Mitarbeitender im Unternehmen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in tätig werden kann, ist dieser schriftlich durch den Unternehmer zu bestellen.
Für Ihre Unterlagen bekommen Sie selbstverständlich ein Zertifikat, um diese bei den Behörden vorweisen zu können.
Eine Kombination beider Ausbildungen ist möglich.
Sprechen Sie uns dazu an.
Externer Brandschutzbeauftragter
Wir sind dazu befähigt Ihnen einen Externen Brandschutzbeauftragten zu stellen.
Schreiben Sie uns gern dazu Ihr Anliegen.
Gern nehmen wir auch für Sie den Kontakt zur zuständigen Behörde auf.
Ab wann brauchen Sie in Ihrer Firma einen Brandschutzbeauftragten?
Industriebauten mit einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m²
Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche
Verkaufsstätten
Sonderbauten auf Verlangen der Baubehörde
Wenn die Bauordnung die Ernennung vorschreibt
Wenn die Versicherung einen Brandschutzverantwortlichen fordert
Wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist
Bei erhöhter Brandgefahr im Betrieb, insbesondere bei Sonderbauten wie Hochhäusern, Verkaufs- oder Versammlungsstätten und Industriebauten.
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